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Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr

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Rat beschließt neue Beitragssatzung für Kindergarten und Offene Ganztagsschule

ib - Eine Satzung, die die vom Land NRW beschlossene Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr für Bonn umsetzt, hat der Rat in seiner letzten Sitzung beschlossen. "Viele Eltern werden mit der neuen Satzung entlastet, niemand muss höhere Beiträge zahlen", sagt Familiendezernentin Angelika Maria Wahrheit. Auch für Kinder, die vorzeitig in der Schule aufgenommen werden, ist das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei.

 

Alle beitragspflichtigen Eltern der im Jahr 2012 schulpflichtig werdenden Kinder erhalten in den nächsten Wochen geänderte Bescheide des städtischen Jugendamtes. Sollten Überzahlungen entstanden sein, werden diese erstattet. Besteht für mehrere Kinder eine Betragspflicht, wird die Gebühr weiterhin nur für das Kind mit dem höchsten Beitrag festgesetzt. Die anderen Kinder sind wie bisher beitragsfrei, das gilt für ein Vorschulkind in einer solchen Konstellation in jedem Fall.

"Bonn hat mit einer Geschwisterermäßigung, die für Kindergarten, Tagespflege und OGS gilt, in der Vergangenheit bereits für viele Eltern eine Beitragsfreiheit im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung des Landes geschaffen. Die Regelung des Landes im Kinderbildungsgesetz verstehe ich als ersten Schritt hin zu generell beitragfreien Kindergärten" ist Wahrheit sicher. Die von der Landesregierung NRW in Aussicht gestellten Leistungen zum Ausgleich der ausfallenden Elternbeiträge der Vorschulkinder will die Stadt für die nachhaltige Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Kindergärten einsetzen. Die Elternbeiträge für Kindergärten, Tagespflege und OGS sind auf der Homepage der Stadt www.bonn.de veröffentlicht.

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