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Kinderlärm – kein Klagegrund mehr

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Klagen jetzt ohne Aussicht auf Erfolg.

Der Bundestag hat am 26. Mai 2011 in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz beschlossen, die klarstellt dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist und in Wohngebieten toleriert werden muss. Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf geht auf die Initiative der SPD zurück.

Bereits im November 2009 hatte Rheinland-Pfalz eine kinderfreundliche Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht und im März 2010 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht.

Zur Privilegierung des Kinderlärms aus Kindereinrichtungen durch den Deutschen Bundestag erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker: Ein kleiner Schritt mit viel Symbolkraft für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland ist geschafft. Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Paragrafen 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angenommen, die SPD-Bundestagsfraktion hat dem entsprechenden Koalitionsentwurf zugestimmt.

Bereits am 2. März 2010 ist ein von der SPD initiierter Antrag "Kinderlärm - Kein Grund zur Klage" (Drs. 17/881) in den Bundestag eingebracht worden, dem sich in erster Lesung die Koalitionsfraktionen noch kritisch gegenüber gestellt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Erkenntnisprozess bei CDU/CSU und FDP, bei dem nun ein Gesetzentwurf wie von der SPD gefordert vorgelegt wurde. Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind danach im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Auf dieser neuen rechtlichen Grundlage dürften die in der Vergangenheit zunehmend erhobenen Einwände und Klagen gegen Kindereinrichtungen in Wohngebieten aussichtslos sein.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion müssen weitere Fragen zur Privilegierung von Kindereinrichtungen in der Baunutzungsverordnung sowie in der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung geregelt werden. Entsprechende parlamentarische Initiativen hat sich die Koalition jedoch in den Abschlussberatungen zur Ergänzung des Paragrafen 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht angeschlossen.

Ein Antrag der LINKEN, der praktisch für alle Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete undifferenziert gleiche Immissionsrichtwerte und die Aufhebung von Ruhezeiten für Sonn- und Feiertage forderte, ist von allen Fraktionen abgelehnt worden, weil damit neuer Konfliktstoff in den Wohngebieten geschaffen werden würde.

Weiter Infos hierzu unter: www.spdfraktion.de

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